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Ambulant betreutes Wohnen
Das ambulant betreute Wohnen (AbW) bietet
Hilfen für Personen an, die selbstständig in der eigenen Wohnung leben wollen
und dafür auf Hilfe angewiesen sind. Die Hilfen orientieren sich am konkreten
Bedarf für die Person und deren individuellen Lebenssituation, sie erfolgt auf
der Grundlage einer Hilfevereinbarung mit dem zuständigen
Sozialhilfeträger. (entspr. SGB XII, §§ 53/54 ff und § 67)
Ziel der Hilfen ist die Befähigung zu einer eigenständigen Lebensführung, sowie
der Vermeidung sozialer Isolation.
Ambulant betreutes Wohnen
für Menschen mit geistiger Behinderung
Gesetzliche Grundlage: SGB XII, §§ 53, 54
Die Betreuung und Unterstützung erfolgt in den
eigenen Wohnungen nach einem individuellen Hilfeplan durch sozialpädagogische
Fachkräfte.
Ziel ist eine weitestgehend selbständige und
unabhängige Lebensführung.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- aufsuchender Dienst / Betreuung im eigenen Wohnraum
- Anleitung, Unterstützung, Motivation bei Alltagsbewältigung
- Beratung, Begleitung, Betreuung bei Aktivitäten des täglichen Lebens
- Unterstützung im schriftlichen und mündlichen Umgang mit Behörden und
anderen Institutionen
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Integration in soziales Umfeld
Ambulant betreutes Wohnen für
Suchtkranke
Gesetzliche Grundlage: SGB XII §§
53/54
Die ambulante Betreuung erfolgt freiwillig und ist keine gesetzliche
Betreuung. Sie findet in der Regel in der eigenen Wohnung statt, sie leistet
bedarfsorientierte Hilfe und Unterstützung in allen Lebensbereichen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
-
aufsuchender Dienst / Betreuung im eigenen Wohnraum
- Anleitung, Unterstützung, Motivation bei Alltagsbewältigung
- Beratung, Begleitung, Betreuung bei Aktivitäten des täglichen Lebens
- Unterstützung im schriftlichen und mündlichen Umgang mit Behörden
und
anderen Institutionen
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Integration in soziales Umfeld
- Motivation zu abstinenter Lebensweise
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten
Ambulant betreutes Wohnen für
Obdachlose (AbW)
Gesetzliche Grundlage: SGB XII §
67
Das AbW bietet Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten begleitende
Hilfen an.
Ziel ist es, Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen bei der
selbstständigen Lebensgestaltung Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
Inhaltliche Schwerpunkte:
-
Anleitung, Unterstützung, Motivation bei Alltagsbewältigung
- Beratung, Begleitung, Betreuung bei Aktivitäten des täglichen Lebens
- Unterstützung im schriftlichen und mündlichen Umgang mit Behörden und
anderen Institutionen
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Integration in soziales Umfeld
- Unterstützung bei Wohnraumfindung und Wohnraumerhaltung
Kontakt:
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Frau
Birgit Heilemann,
Heilpädagogin
Frau Isabella Lehmann,
Heilerziehungspflegerin
Frau Jana Szymanski, Heilerziehungspflegerin
Caritas-Regionalstelle Senftenberg
Bahnmeistergasse 6
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 / 36 57 917
Telefax: 03573 / 14 05 55
Email:
regionalstelle@caritas-senftenberg.de
Sprechzeiten:
werktags nach vereinbarten Terminen |
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